Facheinheit ABC

der Verbandsgemeinde Linz/Rhein

 

Übung 25.Okt.2006

Die Übung hatte zwei Ausbildungsschwerpunkte. Zum einen wurde der Aufbau einer Dekontaminationsstation geprobt und zum anderen mussten einige CSA-Träger ihren jährlichen Belastungsnachweis erbringen.
Belastungsnachweis CSA-AGT (Chemikalienschutzanzug-Atemschutzgeräteträger):
Um einen Chemikalienschutzanzug tragen zu dürfen, ist neben der Ausbildung die körperliche Eignung zwingend vorgeschrieben. Die körperliche Eignung muss alle 12 Monate  belegt werden. Sollte der Träger dieser ca. 30 minütigen  Belastungsprobe nicht standhalten, kann und darf er bis zu wiederkehrenden Eignung keinen CSA mehr tragen.
Um eine solche Leistungsübung durchführen zu können, muss ein Sanitätsdienst vor Ort in Bereitschaft stehen. Dies übernahm der DRK Ortsverein Vettelschoß/St.Katharinen/Windhagen.

Aufbau einer Notdekontaminationsstelle:
Wenn der CSA-Träger von der Einsatzstelle zurückkehrt, ist grundsätzlich erst einmal von einer Gefahrstoffkontamination seines Schutzanzuges auszugehen. Damit der Gefahrstoff zu keiner Schädigung des Trägers oder anderer Beteiligter führt muss dieser vor dem ablegen äußerlich bestmöglich gereinigt werden. Diese Grobreinigung wird in der Dekostation von einem Trupp in "leichter" Schutzkleidung vorgenommen. Den Aufbau der "Notdekontaminationsstation", die Grobreinigung der CSA und das richtige Ablegen der Anzüge wurde an diesem Abend geübt. Siehe auch die Detailinfo.
Übungsleiter Dirk Hermann konnte ca. 25 Teilnehmer im Gerätehaus Vettelschoß begrüßen.

 
CSA-Belastungsübung und Aufbau Notdekontamination

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 Dekontamination

1 Aufgaben

Die Aufgaben umfassen die fachgerechte Dekontamination der eingesetzten Trupps im Gefahrenbereich, die Dokumentation der Kontamination sowie die Betreuung der eingesetzten Trupps. Das nachfolgende Stufenkonzept gilt für die Personendekontamination.

1.1 Not-Dekon: Notdekontamination von Personen

Mit dem Einsatz des ersten Trupps im Gefahrenbereich ist zur Eigensicherung sofort eine behelfsmäßige Dekontamination sicherzustellen, um den Trupp mit beschädigter Schutzausrüstung, Kontamination der Haut, bei Atemluftmangel oder bei Verletzungen möglichst gefahrlos und zeitnah entkleiden zu können und eine Ausbreitung zu verhindern.

Die Maßnahme kann z. B. durch den Sicherheitstrupp sichergestellt werden. Für diese Maßnahme ist in der Regel keine Sonderausrüstung erforderlich.

1.2 Dekon-Stufe I: Allgemeine Einsatzstellenhygiene

Die Dekon-Stufe I gilt für jeden Feuerwehrangehörigen bei allen Einsätzen! An Einsatzstellen mit ABC-Gefahrstoffen ist jedoch besondere Einsatzstellenhygiene

zu praktizieren. Darunter werden Verhaltensregeln und Maßnahmen verstanden, die eine Inkorporation und unnötige Kontamination verhindern sollen wie
-
Kontaminationsvermeidung im Einsatz,
-
strikte Schwarz-Weiß-Trennung im Einsatz,

- Rauch-, Ess- und Trinkverbot ohne vorherige Reinigung,

- Ablegen und getrennte Lagerung der Schutzkleidung,

- Grobdekontamination der Stiefel,

- Reinigung und Desinfektion der Hände nach dem Einsatz,

- Duschen nach dem Einsatz, spätestens im Feuerwehrgerätehaus,

- Wechselkleidung bereitstellen und

- Schwarz-Weiß-Trennung auch im Feuerwehrgerätehaus

1.3 Dekon-Stufe II: Standard-Dekontamination

Die Standard-Dekontamination ist bei jedem Einsatz von Trupps unter persönlicher Sonderausrüstung (z. B.: CSA, Kontaminationsschutzanzug) sicherzustellen. Die Dekontamination erfolgt am Dekon-Platz, der eine Schleusenfunktion zwischen Gefahrenbereich und Absperrbereich besitzt.

Die Dekontaminationsverfahren richten sich nach Art der freigesetzten ABCGefahrstoffe:

Im A-Einsatz: Kontaminationsnachweis/Entkleiden

Im B-Einsatz: Desinfektion

Im C-Einsatz: Grobreinigung

1.4 Dekon-Stufe III: Erweiterte Dekontamination im ABC-Einsatz

Die Standard-Dekontamination der Dekon-Stufe II wird erweitert bei allen Einsätzen, die den Einsatz von Duschzelten zur Personenreinigung, Warmwasseraufbereitung, Umkleide- bzw. Betreuungszelten oder Warmluftgebläse zur Beheizung im Winter notwendig machen:

- Dekontamination einer größeren Anzahl von Personen,

- schwer löslichen Verschmutzungen,

- lang andauernden Einsätzen,

- Großschadenlagen,

- zeitkritische Dekontamination von Passanten, insbesondere Verletzter und

- Gefahrstofffreisetzungen größeren Umfangs.

2 Einsatzgrundsätze

Ein Dekon-Platz ist bei allen ABC-Einsätzen einzurichten. Der Dekon-Platz der Dekon-Stufe II muss grundsätzlich spätestens 15 Minuten nach dem ersten Anlegen einer persönlichen Sonderausrüstung (Anschluss des Behältergerätes) betriebbereit sein! Zur Menschenrettung kann der Einsatzleiter Ausnahmen zulassen.

Kontaminierte Verletzte sind von der Feuerwehr aus dem Gefahrenbereich zu bringen und, wenn medizinisch vertretbar, soweit zu dekontaminieren, dass eine anschließende Behandlung bzw. der Transport des Verletzten nicht zu einer Kontaminationsverschleppung (Sekundärkontamination) führt bzw. das Sanitätspersonal dadurch nicht gefährdet wird. Dabei gilt der Grundsatz:

Lebensrettende Sofortmaßnahmen gehen vor Dekontamination!

Dabei ist der Eigenschutz zu beachten.

4 Dekon-Platz

Die Lage des Dekon-Platzes wird durch den Einheitsführer der Dekonstaffel in Absprache mit dem Einsatzleiter festgelegt. Dabei sind zu berücksichtigen:

- Lage an windzugewandter Seite
-
Abstand (Schleusenbereich) zum Gefahrenbereich möglichst klein halten,
-
günstige Zu- und Abwege sind mit abzutrassieren,

- Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten,

- Auffangmöglichkeit für kontaminierte Abwässer,

- Witterungseinflüsse

- Geländegegebenheiten/Gefälle

- bauliche Einrichtungen mitnutzen.

Die unreine Seite (Schwarz-Bereich) des Dekonplatzes ist von der reinen Seite (Weiß-Bereich) deutlich abzusetzen. Grenzen, Zugangswege und Trennlinien sind zu markieren und müssen als Schleuse fungieren. Der Dekon-Platz ist so zu strukturieren, dass eine zwangsläufige Abfolge der Dekon-Maßnahmen gegeben ist (Einbahnstraßenfunktion). Zudem muss der Schwarz-Bereich bei Bedarf in Richtung Weiß-Bereich zu erweitern sein.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören:

- Geräteablage,

- Grobreinigung/Desinfektion,

- Entkleiden,

- Kontaminationsnachweis,

- Dokumentation und

- Betreuung.

Stand: 2006