Vogelgrippe

Verhalten bei Auffinden von verendeten Vögeln

Bei verendeten Wildvögeln besteht die Möglichkeit einer Infizierung mit dem gefährlichen H5N1 Virus. Sollten Sie einen verendeten Vogel auffinden, ist möglichst ein direkter Kontakt zu vermeiden. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass keine Kinder das Geflügeltier in die Hand nehmen.
Nicht alle Vögel sind gleichermaßen von einer möglichen Infizierung betroffen. Die bisher bekannt gewordenen Fälle betreffen überwiegend Wasservögel und Hühner im asiatischen Raum.

Sind Singvögel im Garten gefährlich?
Momentan finden wir die Vogelgrippe nahezu ausschließlich bei Wildwasservögeln. Bei den Singvögeln haben wir in Europa bisher keine Ergebnisse.
Was ist mit Tauben?
Tauben, die unter Laborbedingungen künstlich mit H5N1 infiziert und mit für Geflügelpest besonders anfällige Hühner zusammengesperrt, waren, haben sich nicht infiziert.
 

Wer soll bei einem Fund alarmiert werden?

Örtliche Polizeidienststelle
oder Kreisverwaltung (Kreisveterinäramt)
oder der Wehrführer der örtlichen Feuerwehr (VG Linz/Rhein)
 

Was machen die Behörden?

In der Verbandsgemeinde Linz/Rhein wurde im Rahmen der Amtshilfe eine speziell vorbereitete Gruppe von Feuerwehrleuten gebildet, welche bei der Sicherung der Funde fachgerecht die Gefahrenabwehr vornimmt.
Spezielle Gerätschaften und Schutzausrüstung  stehen den Kameraden hierzu zur Verfügung. Die weitere Vorgehensweise nach einem Fund wird vom zuständigen Kreisveterinär festgelegt.
 

Weitere Informationen


Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Rheinland-Pfalz (ADD)

 
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz